Der Berner Gemeinderat hat heute bekannt gegeben, dass er die “gratisÖV-Initiative” für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern für ungültig erklärt, weil sie gegen übergeordnetes Recht verstosse. Gemäss der Bundesverfassung seien die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die von den Nutzerinnen und Nutzern bezahlten Preise zu decken.
Das Initiativkomitee wird diesen Beschluss anfechten. Die Argumentation des Gemeinderates ist rechtlich nicht haltbar. Dies allein schon, weil der Initiativtext übergeordnetes Recht ausdrücklich vorbehält und sich nur auf Tarife des öffentlichen Verkehrs bezieht, die in der Kompetenz der Stadt liegen.
Der vom Gemeinderat zitierte Art. 81a der Bundesverfassung hat die überregionale
Schieneninfrastruktur zum Gegenstand. Er entstand seinerzeit als Gegenvorschlag
zur Volksinitiative “Für den öffentlichen Verkehr” und behandelt die Finanzierung
der grossen Eisenbahnverbindungen. Die Fahrpreisgestaltung beim innerstädtischen
Tram- und Busverkehr war und ist in keiner Weise Gegenstand von Art. 81a BV.
Auch der Hinweis auf eine ähnliche Initiative in der Stadt Zürich ist nicht zutreffend.
Die dortige Initiative sah Nulltarife nur für Bewohner und Bewohnerinnen der Stadt
Zürich vor und verstiess damit offensichtlich gegen den Grundsatz der
Rechtsgleichheit. Diesen Fehler macht die Berner Initiative nicht.
Es befremdet uns sehr, dass der rot-grüne Berner Gemeinderat mit solchen
Vorwänden eine Volksabstimmung über das wichtige ökologische und soziale
Anliegen des gratisÖV verhindern will. Das Initiativkomitee sowie die Partei der
Arbeit Bern und die Kommunistische Jugend Bern als Initiantinnen dieser
städtischen Volksinitiative akzeptieren diesen Entscheid nicht und werden dagegen
rechtlich vorgehen.